Welche Rolle spielt der Einlagenprüfer?
Wenn ein Gesellschafter einer Gesellschaft einen Gegenstand einbringt, der kein Geldbetrag ist, leistet er eine Sacheinlage. Dabei kann es sich insbesondere um Wertpapiere, einen Geschäftsbetrieb, Ausrüstung, eine Immobilie, ein immaterielles Recht oder ein Einzelunternehmen handeln.
Der Einlagenprüfer prüft die übermittelten Unterlagen, bewertet die Bewertungsmethoden und trifft eine Schlussfolgerung hinsichtlich des den Vermögensgegenständen zugewiesenen Werts. Sein Bericht ermöglicht es den Gesellschaftern und Dritten, sich ein unabhängiges Urteil über den Vorgang zu bilden.
Ist die Angabe immer vorgeschrieben?
Grundsätzlich ist die Bestellung eines Einlagenprüfers vorgeschrieben. Bei bestimmten Gesellschaftsformen können die Gesellschafter jedoch einstimmig beschließen, keinen Einlagenprüfer zu bestellen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllt sind.
Die Prüfung muss im Einzelfall erfolgen: Die Rechtsform, die Art des Geschäftsvorfalls, der Stückwert der Einlagen und deren Anteil am Kapital beeinflussen die Analyse.
Welche Unterlagen müssen vorbereitet werden?
- Satzungsentwurf oder aktuelle Satzung;
- eine genaue Beschreibung jedes eingebrachten Vermögenswerts;
- Eigentumsnachweise;
- Bewertungsmethode und zugrunde gelegte Annahmen;
- Jahresabschlüsse oder Zwischenbilanzen, wenn ein Geschäftsbereich oder Wertpapiere eingebracht werden;
- Entwurf eines Einbringungsvertrags, sofern vorhanden;
- rechtliche und steuerliche Aspekte, die für das Verständnis der Transaktion hilfreich sind.
Wie läuft der Einsatz ab?
Der Beauftragte überprüft die Art des Auftrags, dessen Unabhängigkeit und die Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen.
Er prüft die Immobilie, die damit verbundenen Rechte, die Bewertungsmethoden und die wertmindernden Risiken.
Es können zusätzliche Belege oder Erläuterungen angefordert werden.
Der Bericht enthält die Prüfungshandlungen und die Schlussfolgerung zum Wert der Einlagen.
FAQ
Ist bei einer Sacheinlage ein Einlagenprüfer erforderlich?
Es handelt sich um eine Sacheinlage. Die Frage der erforderlichen Bezeichnung ist daher unter Berücksichtigung der Gesellschaftsform und der geltenden Ausnahmeregelungen zu prüfen.
Wählt der Kommissar anstelle der Gesellschafter den Wert aus?
Er bewertet den angebotenen Wert und die angewandten Methoden. Seine Aufgabe besteht nicht darin, die wirtschaftlichen Bedingungen zwischen den Parteien auszuhandeln, sondern eine unabhängige Schlussfolgerung zu ziehen.
Wie viel Zeit muss man einplanen?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Art des Vermögenswerts, der Qualität der Bewertung und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Ein einfacher und vollständiger Antrag kann schneller bearbeitet werden als eine Einbringung von Wertpapieren oder ein komplexer Geschäftsbereich.