Koordinierte Begutachtung

Vermögensverwaltung für Führungskräfte

Eine ganzheitliche Betrachtung der beruflichen und persönlichen Herausforderungen, gefolgt von der Einbindung des geeigneten Spezialisten über ein Netzwerk ausgewählter Partner.

PartnernetzwerkPrivates und geschäftliches VermögenKoordinierter Ansatz
Warum dieser Ansatz?

Die Entscheidungen des Unternehmens mit den persönlichen Zielen der Führungskraft verknüpfen.

Vergütung, Dividenden, Sozialversicherung, Investitionen, Unternehmensnachfolge oder Immobiliengestaltung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Die Kanzlei hilft dabei, die Ziele zu klären, die Wechselwirkungen zwischen Rechnungswesen, Steuern und Finanzen zu ermitteln und anschließend die Einbindung der zuständigen Fachleute zu organisieren.

Häufige Situationen

  • Optimierung der Vergütung des Geschäftsführers oder des Vorsitzenden.
  • Optimierung des Unternehmens-Cashflows.
  • Abwägung zwischen Gehalt, Dividenden und Altersvorsorge.
  • Vermögensplanung für private und gewerbliche Immobilien.
  • Schutz des Ehepartners und der Familie.
  • Vorbereitung einer Veräußerung, einer Unternehmensübergabe oder eines Eintritts in den Ruhestand.
Maßgeschneiderte Koordination

Für jeden Bedarf der richtige Ansprechpartner.

Klärung

Die Situation des Unternehmens, die Einnahmen, die Vermögenswerte, die Rahmenbedingungen und die Ziele des Geschäftsführers verstehen.

Orientieren

Ermitteln Sie, in welchen Bereichen die Hinzuziehung eines Vermögensberaters, eines Notars, eines Steueranwalts, eines Versicherers oder eines anderen Spezialisten erforderlich ist.

Koordinieren

Nützliche Daten austauschen, die Konsistenz der Annahmen sicherstellen und den Austausch zwischen den verschiedenen Gremien erleichtern.

Mögliche Themen

Vergütung und Sozialversicherung des Geschäftsführers.
Sparen, Altersvorsorge und Vermögensdiversifizierung.
Gewerbeimmobilien, direktes Eigentum oder über eine Gesellschaft.
Übertragung, Schenkung, Veräußerung und Reinvestition.

Ein klar definierter Geltungsbereich

LEBRUN Audit & Advisory übt keine direkte Beratungstätigkeit im Bereich der Finanzanlagen aus. Wenn es die Situation erfordert, vermittelt die Kanzlei dem Kunden einen zugelassenen Fachmann aus ihrem Netzwerk. Jeder Beteiligte bleibt für seine eigenen Empfehlungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Ihre beruflichen und vermögensrechtlichen Belange strukturieren.

In einem ersten Gespräch können die Ziele konkretisiert und die erforderlichen Fachkenntnisse ermittelt werden.

Sich über Ihre Situation austauschen